Stadtgemeinde Lilienfeld

Mitteilungen zum Coronavirus

Corona-Ampel

Aktuelle Corona-Regeln

Seit 21. September ist ein MNS in folgenden Bereichen zu tragen:

  • Verkehr
    • In öffentlichen Verkehrsmitteln und Taxis
    • In Seil- und Zahnradbahnen, Flugzeugen, Reisebussen und im Innenbereich von Ausflugsschiffen
  • Fach- und Publikumsmessen
    • Für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Besucherinnen und Besucher sowohl in geschlossenen Räumen als auch im Freien, selbst wenn der 1-Meter-Abstand eingehalten werden kann
  • Gesundheitsbereich
    • Für Besucherinnen und Besucher von Pflegeheimen, Krankenanstalten und Kuranstalten
    • In Apotheken für Kundinnen und Kunden sowie Personal
  • Demonstrationen
    • Für Teilnehmerinnen und Teilnehmer, wenn der 1-Meter-Abstand nicht eingehalten werden kann
  • Schulen
    • Außerhalb der eigenen Klasse
  • Beherbergungsbetriebe
    • In allgemeinen Bereichen für Kundinnen und Kunden sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei Kundenkontakt in allgemein zugänglichen Bereichen in geschlossenen Räumen. Bei Gastronomie-Betrieb gelten die Gastronomieregeln
  • Handel und Dienstleistungen
    • In sämtlichen Betriebsstätten für Kundinnen und Kunden sowie Personal im Kundenbereich in geschlossenen Räumen (z.B. Supermarkt, Autohandel, Banken, Versicherungen, Friseure, Apotheken, etc.). Dies gilt auch für Verbindungsbauwerke von Betriebsstätten, die baulich verbunden sind (z.B. Einkaufszentren)
    • In Verwaltungsbehörden und Verwaltungsgerichten für den Parteienverkehr
    • In Bädern für Badegäste und Personal bei Kundenkontakt in geschlossenen Räumen (ausgenommen Feuchträumen, wie Duschen und Schwimmhallen)
    • In Sportstätten für Gäste und für Personal bei Kundenkontakt in geschlossenen Räumen (Ausgenommen bei Sportausübung)
    • In Museen, Ausstellungen, Bibliotheken, Archiven sowie sonstigen Freizeiteinrichtungen für Gäste und Personal bei Kundenkontakt in geschlossenen Räumen
    • Die Betreibenden sowie deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben bei Kundenkontakt einen MNS zu tragen, sofern zwischen den Personen keine sonstige geeignete Schutzvorrichtung zur räumlichen Trennung vorhanden ist, die das gleiche Schutzniveau gewährleistet
  • Märkte
    • Sowohl in geschlossenen Räumen als auch im Freien
  • Gastronomie
    • In der Gastronomie für Personal bei Kundenkontakt und für Kundinnen und Kunden, wenn sie sich nicht an ihrem Sitzplatz befinden
  • Veranstaltungen
    • Bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen (ausgenommen am zugewiesenen Sitzplatz, wobei ein MNS dennoch zu tragen ist, wenn trotz Freihalten der seitlich daneben befindlichen Sitzplätze der Meterabstand nicht eingehalten werden kann)

Gastronomie

  • Essen und Trinken ist in geschlossenen Räumen nur im Sitzen an Verabreichungsplätzen erlaubt.
  • Mund-Nasen-Schutz-Pflicht gilt für Kundinnen und Kunden indoor außer beim Sitzen am Tisch. Vom erstmaligen Betreten der Betriebsstätte bis zum Einfinden am Verabreichungsplatz hat der Kunde gegenüber anderen Persoen, die nicht zu seiner Besuchergruppe gehören, einen Abstand von mindestens einem Meter einzuhalten. Beim Verlassen des Verabreichungsplatzes hat der Kunde gegenüber anderen Personen, die nicht zu seiner Besuchergruppe gehören, einen Abstand von mindestens einem Meter einzuhalten.
  • Das Personal hat bei Kundenkontakt in geschlossenen Räumen einen MNS zu tragen, sofern zwischen den Personen keine sonstige geeignete Schutzvorrichtung zur räumlichen Trennung vorhanden ist, die das gleiche Schutzniveau gewährleistet.
  • Maximale Personenanzahl pro Tisch: 10 Personen (Maximal zehn Erwachsene zuzüglich minderjährige Kinder oder Personen, die im gemeinsamen Haushalt leben).
  • Sperrstunde: 1:00 Uhr

Fach- und Publikumsmessen sind möglich

  • Bewilligung durch Bezirksverwaltungsbehörde ist notwendig
  • Bei Fach- und Publikumsmessen ist von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie Besucherinnen und Besuchern einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, unabhängig davon, ob die Messe im Freien oder in einem geschlossenen Raum stattfindet, selbst dann, wenn der 1-Meter-Abstand eingehalten werden kann.
  • Bestellung eines COVID-19-Beauftragten, Schulung der MitarbeiterInnen und Präventionskonzept sind notwendig; dieses hat insbesondere zu enthalten:
    • Steuerung der Besucherströme inkl. Timeslots
    • Hygienemaßnahmen
    • Regelungen bei Auftreten einer Infektion
  • Bei Gastronomiebetrieb gelten die Gastronomieregeln
  • Für Einzelveranstaltungen wie zum Beispiel Vorträge oder Seminare im Rahmen von Fach- und Publikumsmessen gelten die Besucherhöchstgrenzen der Veranstaltungen.

Veranstaltungen 

Als Veranstaltung gelten insbesondere geplante Zusammenkünfte und Unternehmungen zur Unterhaltung, Belustigung, körperlichen und geistigen Ertüchtigung und Erbauung. Dazu zählen jedenfalls kulturelle Veranstaltungen, Sportveranstaltungen, Hochzeiten, Filmvorführungen, Ausstellungen, Vernissagen, Kongresse, Schulungen und Aus- und Fortbildungen.

  • Für Veranstaltungen ohne zugewiesene und gekennzeichnete Sitzplätze (etwa Stehveranstaltungen) gilt derzeit in geschlossenen Räumen die maximale Personen-Höchstzahl von 10 Personen. Ausgenommen von dieser Personenbeschränkung sind Begräbnisse. Für Begräbnisse gilt eine Höchstzahl von 500 Personen.
  • Für Veranstaltungen ohne zugewiesene und gekennzeichnete Sitzplätze (etwa Stehveranstaltungen) im Freien gilt derzeit eine maximale Personen-Höchstzahl von 100 Personen.
  • Für professionelle Veranstaltungen mit zugewiesenen und gekennzeichneten Sitzplätzen gilt in geschlossenen Räumen die maximale Personen-Höchstzahl von 1500.
  • Für professionelle Veranstaltungen mit zugewiesenen und gekennzeichneten Sitzplätzen gilt im Freien die maximale Personen-Höchstzahl von 3000.

Dabei gilt:

  • Der 1-Meter-Mindestabstand ist einzuhalten (Personen, die im gemeinsamen Haushalt leben, sind davon ausgenommen) und in geschlossenen Räumen ist auch ein MNS zu tragen (Bei Märkten und Messen gilt MNS auch im Freien)
  • Bei Gastronomiebetrieben gelten die Gastronomieregeln
  • Bei Veranstaltungen mit zugewiesenen und gekennzeichneten Sitzplätzen entfällt beim Sitzen der Mund-Nasenschutz, wenn dadurch der 1-Meter-Abstand eingehalten wird oder eine sonstige geeignete Schutzvorrichtung zur räumlichen Trennung vorhanden ist, die das gleiche Schutzniveau gewährleistet
  • Veranstaltungen im Freien mit über 100 Personen und Veranstaltungen in geschlossenen Räumen mit über 50 Personen haben eine/n COVID-19 Beauftragte/n zu bestellen und ein entsprechendes COVID-19-Präventionskonzept zu erarbeiten und umzusetzen
  • Die Veranstaltungsbegrenzungen gelten auch für soziale Aktivitäten in geschlossenen Räumen in Gruppen
  • Die für die Durchführung der Veranstaltung notwendigen Personen sind von der maximal zulässigen Personenanzahl ausgenommen (z.B.: Darstellerinnen und Darsteller, Orchester)
  • Ganz allgemein gelten die Grenzen nicht für den beruflichen Bereich (auch professionell ausgeübter Sport, Musik, etc.)

Generelle Sperrstunde

Aktuell gilt eine generelle Sperrstunde um 01.00 Uhr. Diese gilt auch für „geschlossene Veranstaltungen“. Außerdem kann es lokale Zusatzregelungen .

Die Corona Ampel

Regionale Cluster und Hotspots brauchen starke regionale Antworten. Die Corona-Ampel ermöglicht es, abhängig von der epidemischen Lage, Maßnahmen für alle Gesellschafts- und Wirtschaftsbereiche zu setzen. Diese Maßnahmen können dann für das gesamte Bundesgebiet, einzelne Bundesländer oder Bezirke gelten.

Damit ist die Corona-Ampel ein Werkzeug für eine einheitliche, koordinierte und transparente Vorgehensweise der Behörden. Sie informiert die österreichische Bevölkerung über das Risiko in einer bestimmten Region und auch über die eventuellen Maßnahmen, die gesetzt werden. 

Die Maßnahmen sind zum Teil bereits rechtlich verankert (vgl. Lockerungsverordnung) oder können auf Basis der derzeitigen Rechtslage bzw. ab der Novellierung des COVID-19-Maßnahmengesetzes und des Epidemiegesetzes 1950 umgesetzt werden. Dies betrifft vor allem den Mund-Nasen-Schutz. 

  • Rot: sehr hohes Risiko. Unkontrollierte Ausbrüche, großflächige Verbreitung.
  • Orange: hohes Risiko. Häufung von Fällen, nicht mehr überwiegend Clustern zuordenbar.
  • Gelb: mittleres Risiko. Moderate Fälle, deren Ursprung und Verbreitung bekannt sind (= hauptsächlich in Clustern).
  • Grün: geringes Risiko. Einzelne Fälle, isolierte Cluster.

Ausführliche Informationen zur Corona-Ampel finden Sie hier: corona-ampel.gv.at 


Maskenpflichtverschaerft.pdf herunterladen

Corona-Flyer-Tourismus.pdf herunterladen

16.09.2020